Fake Mail von Police Federale / Europol

Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten

Haben Sie eine E-Mail erhalten mit einem angehängten PDF, die vorgibt von „POLICE FÉDÉRALE“ zu stammen? In diesem Fall ist das PDF auf Französisch, es sind aber andere Sprachvarianten und auch andere angebliche Absender, wie zum Beispiel police.ch oder Landespolizei möglich.

Hier der Text einer solchen E-Mail:

Convocation

Motif(s): _ _/CRIM, Violence virtuel /_ _ /ATTENTA A LA PUDEUR/_ _ /COMPLICITE DE VIOL SUR MINEURS/_ _ / PROPAGANDE ET VISIONNAGE__ _/ PEDOPORNOGRAPHIQUE_ Je suis M. STEPHANE THEIMER, commissaire élu au poste de responsable de la BPME (Brigade de Protection des Mineurs d’Europol).

Je vous envoie ce message pour information :Mr/Mme plusieurs poursuites judiciaires serons engager à votre encontre dans moins de 72h car vous avez été reconnue coupable après une saisie informatique conduite par la Commission européenne d’enquête (CEE) en collaboration avec la BPME (Brigade de protection des mineurs d’EUROPOL) pour détention et visualisation d’images à caractère sexuels, pédophiles et pornographiques; plus clairement, vous avez commis plusieurs délits sur internet après avoir été ciblé sur des sites d’annonces, sites de rencontres et certains réseaux sociaux pour visualisation de vidéos et images pédopornographiques, vos historiques de navigation passés au crible par notre outil d’extraction de données (Annoteur), des photos/vidéos dénudées incluant des mineurs et plusieurs éléments ont été enregistrés et constituent les preuves de vos infractions.

En la matière, l’article 390-1 du Code de procédure pénale de mars 2007, déclare que les violences physiques, sexuelles, émotionnelles et psychologiques infligées aux mineurs à l’aide d’un outil informatique constituent de graves violations du droits internationales des enfants et en application des dispositions prévue par l’article 390-1, vous vous êtes rendu coupable de violence virtuel sur mineurs au second degré, atteinte à la pudeur, incitation d’abus sexuel et complice de propagande de violence sexuel sur mineurs.

Ignorant vos réelles intentions au moment des faits, vous avez un droit de réponse, pour l’exercer, nous vous appelons à donner vos réelles motivations dès réception de ce message.
En cas de non-réponse dans un délai de 72h, nous nous verrons dans l’obligation de transmettre notre rapport et vous serez cité à comparaitre devant le tribunal compétent de votre localité supervisé par un panel de Procureurs mis en place par Mme Ursula Von Der Leyen, Présidente de la Commission européenne d’enquête et de la protection du droit des mineurs.
Pour vous faire entendre sur le dossier n°0011d998040048Y4 vous inculpant pour les faits cité, veuillez m’envoyer sans délai vos justificatifs à l’adresse ci-dessous

PS: en l’absence de justificatifs, nous nous verrons dans l’obligation de transmettre notre rapport sur vos activités, votre silence se traduira par une accusation directe suivi d’une intervention de la Police à votre domicile, votre dossier sera transmis à plusieurs chaines de télévision pour une large diffusion suivie de l’inscription de votre nom sur le registre des délinquants sexuels de l’Union européenne „UE.RNDS“.

Dans l’attente du détail de vos explications et motivations.

MAINTENANT, VOUS ETES PREVENU

Beispieltext einer Fake E-Mail von POLICE FÉDÉRALE

Automatische Übersetzung

Vorladung

Grund/e: _ /CRIM, Virtuelle Gewalt / _ /ATTENTA A LA PUDEUR/_ _ /COMPLICITE DE VIOLLE SUR MINURS/_ _ / PROPAGANDE ET VISIONNAGE__ _ / PEDOPORNOGRAPHISCHE_ Ich bin Herr STEPHANE THEIMER, Kommissar, der zum Leiter der BPME (Jugendschutzbrigade von Europol) gewählt wurde.
Ich sende Ihnen diese Nachricht zu Ihrer Information: Herr/Frau, in weniger als 72 Stunden werden mehrere Strafverfahren gegen Sie eingeleitet, da Sie nach einer Computerbeschlagnahme, die von der Europäischen Ermittlungskommission (ECC) in Zusammenarbeit mit der BPME (Jugendschutzbrigade von EUROPOL) durchgeführt wurde, wegen des Besitzes und der Betrachtung von sexuellen, pädophilen und pornografischen Bildern schuldig gesprochen wurden; Sie haben mehrere Straftaten im Internet begangen, nachdem Sie auf Anzeigenseiten, Dating-Websites und bestimmten sozialen Netzwerken gezielt nach kinderpornografischen Videos und Bildern gesucht haben, Ihr Browserverlauf von unserem Datenextraktionstool (Annoteur) durchsucht wurde, nackte Fotos/Videos, die Minderjährige enthalten, und mehrere Elemente aufgezeichnet wurden und Beweise für Ihre Straftaten darstellen.
Artikel 390-1 der Strafprozessordnung vom März 2007 besagt, dass körperliche, sexuelle, emotionale und psychologische Gewalt gegen Minderjährige, die mithilfe von Computern ausgeübt wird, eine schwere Verletzung der internationalen Rechte von Kindern darstellt. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 390-1 haben Sie sich der virtuellen Gewalt gegen Minderjährige zweiten Grades, der Verletzung des Schamgefühls, der Anstiftung zum sexuellen Missbrauch und der Beihilfe zur Propagierung von sexueller Gewalt gegen Minderjährige schuldig gemacht.
Da Sie Ihre wahren Absichten zum Zeitpunkt der Tat nicht kennen, haben Sie ein Recht auf eine Antwort. Um dieses Recht auszuüben, fordern wir Sie auf, Ihre wahren Motive nach Erhalt dieser Nachricht mitzuteilen.
Wenn Sie nicht innerhalb von 72 Stunden antworten, müssen wir unseren Bericht weiterleiten und Sie werden vor das zuständige Gericht Ihres Ortes geladen, das von einer Gruppe von Staatsanwälten überwacht wird, die von Ursula Von Der Leyen, der Vorsitzenden der Europäischen Kommission für die Untersuchung und den Schutz der Rechte von Minderjährigen, eingesetzt wurde.
Wenn Sie zu der Akte Nr. 0011d998040048Y4, in der Sie wegen der genannten Taten angeklagt sind, gehört werden möchten, senden Sie mir bitte umgehend Ihre Belege an die unten stehende Adresse .
PS: Wenn Sie keine Belege vorlegen, werden wir unseren Bericht über Ihre Aktivitäten weiterleiten, Ihr Schweigen wird zu einer direkten Anklage führen, gefolgt von einem Polizeieinsatz bei Ihnen zu Hause, Ihre Akte wird an mehrere Fernsehsender weitergeleitet, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, gefolgt von der Aufnahme Ihres Namens in das Register der Sexualstraftäter der Europäischen Union „EU.RNDS“.
In Erwartung der Einzelheiten Ihrer Erklärungen und Begründungen.
JETZT SIND SIE VORBEKOMMEN Mit freundlichen Grüßen,
Herr StéphaneTHEIMER,
Kommiss

Cordialement,

M. StéphaneTHEIMER,
Commissaire de la BPME / Sous-directeur d’EUROPOL
Responsablede la Brigade de Protection des Mineurs d’EUROPOL/ Centre de Cyber-crime Européens – EC3/Europol. E-mail :

Beispieltext einer Fake E-Mail von POLICE FÉDÉRALE – Automatische Übersetzung

Derartige E-Mails sind Betrug und Sie kommen in den verschiedensten Varianten vor. Weitere Varianten finden Sie unter diesem Link. In diesen E-Mails wird meist behauptet, dass der Empfänger eine Straftat begangen habe und nun zur Rechenschaft gezogen werden müsse. Es wird gedroht, dass Beweise gegen den Empfänger vorliegen und ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf die E-Mail reagiert wird [2].

Eine weitere Masche ist es, dem Empfänger eine Geldstrafe aufzuerlegen und zu drohen, dass bei Nichtzahlung ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wird.

Wie funktioniert die Betrugsmasche mit den Fake Mail von Police Federale?

Es wird meistens verlangt, dass das Geld über anonyme Zahlungswege wie Paysafecard oder Bitcoin gezahlt wird [1].

Wenn man auf diese Forderungen eingeht und das geforderte Geld bezahlt, wird man oft noch weiter unter Druck gesetzt und aufgefordert, weitere Zahlungen zu leisten [1].

Weder Europol noch die Polizei Fédérale E-Mails mit Strafanzeigen oder Geldforderungen verschicken. Diese Masche wird von Betrügern genutzt, um Menschen einzuschüchtern und ihr Geld zu erpressen. Es ist daher wichtig, solche E-Mails als Spam zu markieren und zu löschen. Auf keinen Fall sollte man auf die Forderungen reagieren oder das geforderte Geld bezahlen [1].

Wie kann man solche E-Mails als Betrug erkennen?

Um solche E-Mails als falsch zu erkennen, gibt es einige Merkmale, auf die man achten sollte. Oft sind die E-Mails in schlechtem Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst und enthalten Rechtschreib- oder Grammatikfehler. Auch die Verwendung von anonymen Zahlungsweisen sollte misstrauisch machen. Zudem sollte man prüfen, ob die Absenderadresse wirklich von der offiziellen Webseite der Polizei oder Europol stammt [3]. Eine Gratis-E-Mail-Adresse wie @gmail.com dürfte wohl kaum von einer offiziellen Polizeidienststelle verwendet werden.

Beachten Sie bitte:
Die Anwendung dieser Tipps erfolgt auf eigenes Risiko. Achten Sie auf eine funktionierende Datensicherug, bevor Sie Änderungen am System vornehmen.

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Hier schreibt: Dipl-Ing. Ingenieurinformatik (FH). Seit über 40 Jahren in der IT tätig. Ihr PC-Supporter, EDV Profi, Computer Servicetechniker für den Grossraum Basel mit fairen Preisen. Auch für Privat. Ausserdem Fachmann für Ihre WordPress-Website und Gründer des bekannten Computer-YouTube-Kanals it-zeugs.de.